Greta Garbo in 1919
- Fotografische Werke (sw.: "Fotografiska verk eller bildkonst"), wie Portraits, sind gemeinfrei:
- a) wenn der Fotograf vor dem 1. Januar 1954 starb (SFS 1960:729, § 43), oder
- b) wenn der Fotograf nicht bekannt/ermittelbar ist und das Werk vor dem 1. Januar 1954 erstellt wurde (SFS 1960:729, § 44).
- Fotografische Bilder (sw.: "Fotografiska Bilder"), wie einfache Fotos und Pressebilder, sind gemeinfrei,
- wenn sie vor dem 1. Januar 1974 (SFS 1960:729, § 49a) geschaffen wurden.
- Der Fotograf, sofern bekannt, sollte immer genannt werden.
- Immer die Quelle angeben.
- Der Fotograf, sofern bekannt, sollte immer genannt werden.
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Greta GarboGreta Garbo war eine schwedisch-US-amerikanische Filmschauspielerin. Sie gilt als Hollywood-Ikone und wurde vom American Film Institute 1999 in seiner Liste der 25 größten weiblichen Leinwandlegenden aller Zeiten auf Platz 5 gewählt. Aufgrund ihrer zeitlosen Schönheit und ihrer geheimnisvollen Ausstrahlung erhielt sie von der Presse Beinamen wie „die Göttliche“ oder „schwedische Sphinx“. Ihre Filmkarriere begann Anfang der 1920er Jahre und dauerte knapp zwei Jahrzehnte. Im Gegensatz zu vielen anderen Stars der Stummfilm-Ära schaffte Greta Garbo den Übergang zum Tonfilm. 1941 zog sie sich von der Leinwand zurück. Auf der Oscarverleihung 1955 wurde die Schauspielerin für ihre „unvergesslichen Leinwandauftritte“ mit einem Ehrenoscar ausgezeichnet. .. weiterlesen