Gebuerg1721
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Ritterkanton GebürgAls Ritterkanton Gebürg wird eine Gemeinschaft ritterlicher Adelsfamilien bezeichnet, die seit dem hohen Mittelalter als Dienstmannen verschiedener Reichsfürsten in die Ministerialität aufgestiegen waren und bis zur Mediatisierung der Ritterschaft bzw. der Regionalfürstentümer zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Lehensherrschaft über zahlreiche Ortschaften und Güter innehatten. Der Ritterkanton Gebürg umfasste großräumig die Landschaft der Fränkischen Schweiz und das Fichtelgebirge. Die reichsritterschaftlichen Territorien und damit auch der Ritterkanton Gebürg wurden 1806 aufgelöst. .. weiterlesen
Nicht eingekreiste zum Heiligen Römischen Reich zugehörige Territorien und StändeNeben den zu Reichskreisen zusammengefassten übergeordneten, territorialen Einheiten bestand im Heiligen Römischen Reich eine Vielzahl von nicht eingekreisten Territorien und Ständen. Diese waren: .. weiterlesen