Friedrich II. Schwertgroschen 1456 bis 1461, Vorderseite, CNG
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KurschwertDas Kurschwert ist grundlegend als ein – meistens besonderes prunkvolles – Schwert zu verstehen, das einem Amtsträger bei der Amtseinführung in ein hohes geistliches oder auch weltliches Amt übergeben wird. Bei der Ausübung der gerichtlichen Vollmacht eines solchen Amtsträgers wird das Schwert oft demonstrativ präsentiert. Die Übergabe eines solchen Schwertes ist für Krönungsordines schon für das frühe Mittelalter nachgewiesen. Im Zusammenspiel mit Lanze, Zepter, Reichsapfel und Krone bildete das Kurschwert ein Ensemble, in dem es für die Legitimation der Ausübung der herrscherlichen Gewalt steht. Tatsächlich in Gebrauch befindliche Schwerter lassen sich erst für das späte Mittelalter nachweisen. .. weiterlesen