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Innerdeutscher StromverbundZur Zeit der deutschen Teilung zwischen 1949 und 1990 waren die Stromnetze beider deutscher Staaten – der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik – Teil unterschiedlicher, nicht miteinander synchronisierter Netzverbünde. Die Innerdeutsche Grenze bildete die Grenze zwischen der UCPTE im Westen und der Vereinigte Energiesysteme „Frieden“ im Osten. Nachdem seit den 1950er Jahren alle vormals existierenden Hochspannungsverbindungen zwischen beiden deutschen Staaten getrennt wurden, dauerte es bis ins Jahr 1985, als ein Innerdeutscher Stromverbund hergestellt war und elektrische Energie aus der DDR per Umformer ins Netz der BRD eingespeist werden konnte. Kurz vor der politischen Wende ging 1989 eine 380-kV-Verbindung zwischen west- und ostdeutschen Netz in Betrieb, die nach der Wiedervereinigung bis nach Berlin verlängert wurde. Mit dem Neubau mehrerer innerdeutscher Leitungsneubauten folgte 1995 die Synchronisierung des ostdeutschen mit dem westdeutschen Netz, die geplante HGÜ-Kurzkupplung war somit nicht mehr nötig. .. weiterlesen