Exclusive Economic Zones by boundary type


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8015 x 4372 Pixel (3744115 Bytes)
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Exclusive Economic Zones (EEZ) by boundary type and EEZ type
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Als ausschließliche Wirtschaftszone wird nach Art. 55 des Seerechtsübereinkommens (SRÜ/UNCLOS) der Vereinten Nationen das Meeresgebiet jenseits des Küstenmeeres bezeichnet. Küstenmeer und AWZ dürfen zusammen bis zu 200 Seemeilen (sm) (370,4 km) ab der Basislinie betragen. Darin kann der angrenzende Küstenstaat in begrenztem Umfang souveräne Rechte und Hoheitsbefugnisse wahrnehmen, insbesondere das alleinige Recht zur wirtschaftlichen Ausbeutung einschließlich des Fischfangs. Obwohl die lateinamerikanischen Staaten bereits in den 1940er Jahren die Ausweitung des Küstenmeeres auf 200 sm gefordert hatten, konnte erst mit dem Seerechtsübereinkommen 1982 eine allgemeine völkerrechtliche Anerkennung der AWZ erreicht werden. .. weiterlesen