Deutsches Reichsgesetzblatt 39T1 157 1562
Autor/Urheber:
official juridical document
Shortlink:
Quelle:
Größe:
2446 x 3364 Pixel (1317088 Bytes)
Beschreibung:
Scan aus dem Deutschen Reichsgesetzblatt 1939, Teil 1
Kommentar zur Lizenz:
Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).
|
Lizenz:
Public domain
Credit:
self scanned from own book, 60 fehlende Seiten ergänzt von ALEX
Relevante Bilder
Relevante Artikel
OberrheinAls Oberrhein wird heute geographisch der rund 360 km lange Abschnitt des Rheins in der Oberrheinischen Tiefebene zwischen Basel und Bingen bezeichnet; orographisch gehört er zum Mittellauf des Stroms. .. weiterlesen