Coat of arms of Schinznach-Dorf
Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Die Verwendung öffentlicher Wappen und Zeichen ist durch das Bundesgesetz vom 21. Juni 2013 (232.21) und die Vollziehungsverordnung vom 2. September 2015 (232.211) geregelt. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen und Wappensatzung.
Eigenes Werk
- Staatsarchiv Aargau: Wappenregister Gemeinden Aargau. Stand 31.12.2007.
- Farbgebung nach Vorgabe des Staatsarchivs Aargau:
- Farbkarte, Wappen im Kanton Aargau mit Farbdefinitionen
- Schwarz – RGB 0,0,0; Weiss – RGB 255,255,255; Gelb – RGB 252,219,0; Blau – RGB 0,147,221
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