COA of Kutaisi
Artikel 5. Gegenstand des Urheberrechts
- Das Urheberrecht gilt nicht für Ideen, Methoden, Verfahren, Systeme, Mittel, Konzepte, Grundsätze, Entdeckungen und Tatsachen, auch wenn sie in einem Werk ausgedrückt, beschrieben, erläutert, illustriert oder verkörpert werden
Artikel 8. Werke, für die das Urheberrecht nicht gilt
- Das Urheberrecht gilt nicht für die folgenden Werke:
- a) offizielle Dokumente (Gesetze, Gerichtsentscheidungen, andere Texte mit administrativem und normativem Charakter) sowie deren offizielle Übersetzungen;
- b) offizielle Symbole des Staates (Flagge, Emblem, Hymne, Auszeichnung, Geldsymbole, andere offizielle Zeichen und Symbole des Staates);
- c) Informationen über Ereignisse und Fakten.
- Bei der Nutzung der unter Buchstabe "b" dieses Artikels genannten Werke unter dem Namen einer anderen Person kann das Recht auf den Namen des Urhebers geschützt werden.
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