Tag von Potsdam, Adolf Hitler, Kronprinz Wilhelm
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Tag von PotsdamAls Tag von Potsdam werden die Feierlichkeiten in Potsdam am 21. März 1933 zur Eröffnung des Reichstags bezeichnet, der aus der Reichstagswahl vom 5. März 1933 hervorgegangen war. Ihr Höhepunkt war ein Staatsakt in der Garnisonkirche. Beteiligt waren der Reichspräsident Paul von Hindenburg, der Reichskanzler Adolf Hitler, die Mitglieder seiner Regierung und die Reichstagsabgeordneten mit Ausnahme der Abgeordneten der SPD und der KPD sowie geladene Gäste aus dem öffentlichen Leben, der Wirtschaft und der Reichswehr. Damit ähnelte die Zusammenkunft dem Empfang der neuen Reichstagsabgeordneten beim Kaiser, wie es vor 1918 der Brauch gewesen war. Die eigentliche konstituierende Sitzung des Reichstags folgte am Nachmittag in der Berliner Kroll-Oper, die seit dem Reichstagsbrand einen knappen Monat zuvor als Ersatz für das Reichstagsgebäude diente. .. weiterlesen
Wilhelm von Preußen (1882–1951)Friedrich Wilhelm Victor August Ernst, Kronprinz des Deutschen Reiches und von Preußen, ab 1919 Wilhelm Prinz von Preußen, war in den Jahren der Regierung seines Vaters Wilhelm II. von 1888 bis zur Abschaffung der Monarchie in der Novemberrevolution von 1918 preußischer und deutscher Kronprinz. Nach seiner Rückkehr nach Deutschland 1923 bekämpfte er die Weimarer Republik und setzte sich für die Wiedereinführung der Monarchie und eine Diktatur in Deutschland ein. Durch den Tod Wilhelms II. wurde er 1941 Chef des Hauses Hohenzollern. .. weiterlesen
HohenzollernDas Haus Hohenzollern war eine der bedeutendsten Dynastien der deutschen Geschichte. Das nach seinem Stammsitz, Burg Hohenzollern in Schwaben, benannte Adelsgeschlecht stellte mit seinem fränkischen Zweig seit 1192 die Burggrafen von Nürnberg, seit 1415 die Markgrafen und Kurfürsten von Brandenburg, seit 1525 die Herzöge in Preußen und seit 1701 die preußischen Könige sowie von 1871 bis zum Ende des Deutschen Kaiserreichs im Jahr 1918 die Deutschen Kaiser. .. weiterlesen
Entschädigungsforderungen der HohenzollernDie Entschädigungsforderungen der Hohenzollern zielen auf eine Entschädigung für die 1945 durch die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) entschädigungslos enteigneten Immobilien und auf die Rückgabe der dabei verlorenen Kunstgegenstände des brandenburg-preußischen Familienzweigs der Hohenzollern durch die Bundesrepublik Deutschland. In diesem Zusammenhang hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der Berechtigte keine Leistungen erhält, wenn er oder derjenige, von dem er seine Rechte ableitet, dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub geleistet hat. Die durch die Sowjetische Militäradministration enteigneten Kunstgegenstände betreffen etwa 40 Prozent der in den Medien genannten 10.000 Kulturgüter. Die restlichen 60 Prozent sind sogenannte Leihgaben an den Staat und rechtlich anders zu betrachten. Sie hängen nicht mit dem möglichen NS-Vorschub zusammen. .. weiterlesen