Blutschutzgesetz v.15.9.1935 - RGBl I 1146gesamt


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Reichsbürgergesetz

Das Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 war ein Gesetz des NS-Staates. Es teilte die deutschen Staatsangehörigen einerseits in „Reichsbürger“, die „deutschen oder artverwandten Blutes“ sein und ein besonderes Treueverhältnis zum Deutschen Reich an den Tag legen mussten, und andererseits einfache Staatsangehörige. Hiermit waren in erster Linie die deutschen Juden gemeint. Damit wurde faktisch eine Zwei-Klassen-Gesellschaft geschaffen: Reichsbürger, die volle Rechte erhalten sollten, und bloße Staatsangehörige mit geringeren Rechten. Im engen Zusammenhang dazu steht das gleichzeitig erlassene „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ (Blutschutzgesetz). .. weiterlesen

Rassenschande

Rassenschande war im Deutschen Reich in der Zeit von 1933 bis 1945 ein verbreiteter Propagandabegriff, mit dem sexuelle Beziehungen zwischen Juden – nach der Definition der Nürnberger Rassegesetze – und Staatsangehörigen „deutschen oder artverwandten Blutes“ verunglimpft wurden. Ehen zwischen Juden und „Deutschblütigen“ wurden als Rassenverrat bezeichnet. Mit diesen Rassegesetzen wurden Eheschließungen und sexuelle Kontakte dieser Art ab 1935 verboten. Entgegen dem Verbot vorgenommene Eheschließungen wurden mit Zuchthaus bestraft. Bei verbotenen außerehelichen sexuellen Kontakten wurde der Mann mit Gefängnis oder Zuchthaus bestraft. .. weiterlesen