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Ehegesetz (Deutschland)Das deutsche Ehegesetz ist seit dem 1. Juli 1998 aufgehoben. Seine politische und rechtliche Geschichte ist aber nach wie vor von Bedeutung. .. weiterlesen
RassenschandeRassenschande war im Deutschen Reich in der Zeit von 1933 bis 1945 ein verbreiteter Propagandabegriff, mit dem sexuelle Beziehungen zwischen Juden – nach der Definition der Nürnberger Rassegesetze – und Staatsangehörigen „deutschen oder artverwandten Blutes“ verunglimpft wurden. Ehen zwischen Juden und „Deutschblütigen“ wurden als Rassenverrat bezeichnet. Mit diesen Rassegesetzen wurden Eheschließungen und sexuelle Kontakte dieser Art ab 1935 verboten. Entgegen dem Verbot vorgenommene Eheschließungen wurden mit Zuchthaus bestraft. Bei verbotenen außerehelichen sexuellen Kontakten wurde der Mann mit Gefängnis oder Zuchthaus bestraft. .. weiterlesen
Wilhelm StuckartWilhelm Stuckart war ein deutscher Verwaltungsjurist, Politiker (NSDAP) und SS-Obergruppenführer. Er wurde im Wilhelmstraßen-Prozess als Kriegsverbrecher verurteilt. .. weiterlesen
Hans GlobkeHans Josef Maria Globke war ein deutscher Verwaltungsjurist, der während der Weimarer Republik und der Zeit des Nationalsozialismus im preußischen und im Reichsinnenministerium tätig war und von 1953 bis 1963 als Chef des Bundeskanzleramts unter dem Kanzler Konrad Adenauer wirkte. Er ist das prominenteste Beispiel für die Kontinuität der Verwaltungseliten zwischen dem „Dritten Reich“ und der frühen Bundesrepublik Deutschland. .. weiterlesen
ReichsbürgergesetzDas Reichsbürgergesetz vom 15. September 1935 war ein Gesetz des NS-Staates. Es teilte die deutschen Staatsangehörigen einerseits in „Reichsbürger“, die „deutschen oder artverwandten Blutes“ sein und ein besonderes Treueverhältnis zum Deutschen Reich an den Tag legen mussten, und andererseits einfache Staatsangehörige. Hiermit waren in erster Linie die deutschen Juden gemeint. Damit wurde faktisch eine Zwei-Klassen-Gesellschaft geschaffen: Reichsbürger, die volle Rechte erhalten sollten, und bloße Staatsangehörige mit geringeren Rechten. Im engen Zusammenhang dazu steht das gleichzeitig erlassene „Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre“ (Blutschutzgesetz). .. weiterlesen
Nürnberger GesetzeMit den Nürnberger Gesetzen – auch als Nürnberger Rassengesetze oder Ariergesetze bezeichnet – institutionalisierten die Nationalsozialisten ihre antisemitische und rassistische Ideologie auf juristischer Grundlage. Sie wurden auf dem 7. Reichsparteitag der NSDAP, dem „Reichsparteitag der Freiheit“, am frühen Abend des 15. Septembers 1935 einstimmig vom Reichstag angenommen, der eigens zu diesem Zweck telegrafisch nach Nürnberg einberufen worden war. Sie umfasstendas Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre – kurz Blutschutzgesetz – und das Reichsbürgergesetz. Neben diesen beiden „Rassegesetzen“ wird heute oft auch das Reichsflaggengesetz unter dem Sammelbegriff „Nürnberger Gesetze“ gefasst, obwohl es zeitgenössisch nicht zu ihnen gezählt wurde. .. weiterlesen