Bild 34 - Hilfsposten, StVO 1966


Autor/Urheber:
nach den historischen Vorgaben interpretiert und umgesetzt durch Mediatus
Größe:
501 x 751 Pixel (2499 Bytes)
Beschreibung:
Bild 34: Hilfsposten. Das Zeichen wurde im Rahmen des Vorzugs von Einzelheiten einer Neufassung der StVO 1966 eingeführt. Wie vorgeschrieben, war das Zeichen insgesamt 500 mm breit und 750 mm hoch. Die Lichtkantenbreite betrug 10 mm, der Ausrundungshalbmesser 40 mm. Der weiße Kasten für das Sinnbild „Rotes Kreuz“ war 300 mm breit und 300 mm hoch. Der Abstand vom äußeren Rand zum weißen Kasten betrug links, rechts und oben 100 mm. Das gleichschenklige Rote Kreuz war 270 mm hoch und 270 mm breit und saß mittig in dem weißen Kasten.
Lizenz:
Public domain
Einschränkungen:
ihl
Credit:
Straßenverkehrs-Ordnung 1966, Bundesverkehrsministerium, RAL-Farbtonregister
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Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Thu, 18 Apr 2024 07:02:06 GMT

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