Bild 334 - Kinderbeförderung (wird nur an Kraftfahrzeugen angebracht), StVO DDR 1977


Autor/Urheber:
nach der StVO 77 interpretiert und digital umgesetzt durch Mediatus
Größe:
2127 x 2125 Pixel (4297 Bytes)
Beschreibung:
Bild 334: Kinderbeförderung (wird nur an Kraftfahrzeugen angebracht), Straßenverkehrs-Ordnung 1977, TGL 12 096/01, November 1978, verbindlich ab 1. Mai 1979.


  • Das Zeichen wurde in der im November 1978 bekanntgegebenen Norm TGL 12 096/01 (Anlagen des Straßenverkehrs -Leiteinrichtungen – Verkehrszeichen) nicht aufgeführt, war aber Teil der Straßenverkehrs-Ordnung 1977.
Lizenz:
Public domain
Credit:
DDR-Straßenverkehrs-Ordnung 1977
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Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Sun, 27 Aug 2023 03:03:40 GMT

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