Augsburg Altes Justizgebaeude Eingang
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Justizpalast (Augsburg)Der Justizpalast ist ein öffentliches Gebäude am Rand der Augsburger Altstadt, in dem sich seit 1875 das königliche Bezirks- und Stadtgericht befand. Ursprünglich waren dort sämtliche Justizbehörden untergebracht, heute beherbergt das Gebäude das Landgericht Augsburg und Teile des Amtsgerichts Augsburg. .. weiterlesen
Amtsgericht AugsburgDas Amtsgericht Augsburg ist als Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit eines von 73 Amtsgerichten in Bayern. Die Gerichtsräume befinden sich sowohl im Justizpalast als auch in Gebäuden in der Fugger- und Gögginger Straße. Die Schließung der Amtsgerichts-Zweigstelle Schwabmünchen erfolgte am 31. Januar 2017. .. weiterlesen
Landgericht AugsburgDas Landgericht Augsburg ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Es ist eines von 22 Landgerichten im Freistaat Bayern. Das Gericht ist im Justizpalast Am Alten Einlaß 1 untergebracht. Die Strafkammern haben ihren Sitz im Strafjustizzentrum in der Gögginger Straße 101. .. weiterlesen
Liste der Baudenkmäler in Augsburg-Bahnhofs- und BismarckviertelIn der Liste der Baudenkmäler im Bahnhofs- und Bismarckviertel sind die Baudenkmäler im Augsburger Stadtbezirk Bahnhofs- und Bismarckviertel im Planungsraum Innenstadt (I) aufgelistet. Zu diesen Baudenkmälern gibt es auch eine Bildersammlung. .. weiterlesen
Memminger ProzessDer Memminger Prozess fand von September 1988 bis Mai 1989 vor dem Landgericht Memmingen gegen den Arzt Horst Theissen (1938–2020) wegen des Verdachtes des illegalen Schwangerschaftsabbruches in mehreren Fällen statt. Das Verfahren fiel in die Zeit einer aufgeheizten politischen und gesellschaftlichen Debatte um die Rechtmäßigkeit von Schwangerschaftsabbrüchen. Darüber hinaus wurden wegen der Art der Verfahrensführung und der Zeugenvernehmung vielfach Zweifel an der Neutralität der Strafkammer geäußert. So wurde der Prozess auch als „Moderner Hexenprozess“ bezeichnet. Theissen wurde am 5. Mai 1989 wegen Schwangerschaftsabbruch und Steuerhinterziehung erstinstanzlich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt, zudem wurde ein dreijähriges Berufsverbot verhängt. Nach erfolgreicher Revision wurde der Arzt in der Hauptverhandlung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren verurteilt; ein Berufsverbot wurde diesmal nicht ausgesprochen. .. weiterlesen