Ahnenpass-axb02
- Objekt und Scan: Slg. Alexander Buschorn
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AhnenpaßDer Ahnenpaß war eine gesetzliche Ausweisurkunde, die amtliche beglaubigte Abstammungsnachweise enthielt. Ein Abstammungsnachweis bestand aus Geburts-, Todes- bzw. Trauungsangaben, deren Übereinstimmung mit entsprechenden Unterlagen einer Matrikelstelle, gewöhnlich den Kirchenbüchern eines Pfarramtes, von einem Standesamt bestätigt wurde. Der Ahnenpaß wurde seit 1934 vom „Reichsverband der Standesbeamten Deutschlands“ herausgegeben und diente ausschließlich zum „Nachweis der arischen Abstammung“, konnte also in anderen Fällen, in denen Urkunden vorzulegen waren, nicht als Ersatz dienen. .. weiterlesen
AriernachweisDer Ariernachweis war im nationalsozialistischen Deutschland von 1933 bis 1945 für bestimmte Personengruppen ein von Staats- und Regierungsbehörden geforderter Nachweis einer „rein arischen Abstammung“ aus der „arischen Volksgemeinschaft“. .. weiterlesen
GenealogieGenealogie ist ein Fachausdruck für die vor allem privat betriebene Ahnenforschung und (geschichtliche) Familienforschung, zugleich aber auch für eine der Historischen Hilfswissenschaften. Genealogen oder Familienforscher befassen sich mit menschlichen Verwandtschaftsbeziehungen und ihrer Darstellung. Dabei richtet sich das Interesse teilweise vorrangig auf die biologische Herkunft (Ahnenforschung), teilweise auf das gesamte familiäre Umfeld sozialer Beziehungen einschließlich der affinen, Patenschafts- und anderer personenbezogener Beziehungen (Familienforschung), ähnlich wie der Begriff „Verwandtschaft“ in der geschichtswissenschaftlichen und ethnologischen Verwandtschaftsforschung verstanden wird. .. weiterlesen