20140627 123304 2113 M
Coenagrion mercuriale male
Location : Belgium, NeuvilleRelevante Bilder
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Feuchtgebiete bei Waldburg und KißleggDas Gebiet Feuchtgebiete bei Waldburg und Kißlegg ist ein 2015 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Landes Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet förmlich ausgewiesen. .. weiterlesen
Altdorfer Wald (FFH-Gebiet)Das Gebiet Altdorfer Wald ist ein 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldetes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Landes Baden-Württemberg. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, wurde das Schutzgebiet förmlich ausgewiesen. .. weiterlesen
Argen und Feuchtgebiete bei Neukirch und LangnauDas FFH-Gebiet Argen und Feuchtgebiete bei Neukirch und Langnau liegt im Südosten von Baden-Württemberg und ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Es wurde 2015 durch Zusammenlegung der zwei bereits bestehenden FFH-Gebiete Argen und Feuchtgebiete südlich Langnau sowie Moore und Weiher um Neukirch durch das Regierungspräsidium Tübingen ausgewiesen. .. weiterlesen
Schönbuch (FFH-Gebiet)Das FFH-Gebiet Schönbuch liegt in der Mitte von Baden-Württemberg und ist Bestandteil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Es wurde 2005 zur Ausweisung vorgeschlagen und durch Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen vom 5. November 2018, ausgewiesen. .. weiterlesen
Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich BlitzenreuteDas FFH-Gebiet Schussenbecken mit Tobelwäldern südlich Blitzenreute entstand 2015 durch die Zusammenlegung der drei bereits bestehenden FFH-Gebiete Buchenwälder bei Fronhofen, Tobelwälder bei Blitzenreute sowie Schussenbecken und Schmalegger Tobel im Süden des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg. Diese ehemaligen Gebiete wurden bereits im Jahr 2005 durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) angemeldet. Mit Verordnung des Regierungspräsidiums Tübingen zur Festlegung der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung vom 5. November 2018 wurde das Schutzgebiet festgelegt. .. weiterlesen
Untere Argen und SeitentälerDas Gebiet Untere Argen und Seitentäler ist ein durch das Regierungspräsidium Tübingen nach der Richtlinie 92/43/EWG (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie) ausgewiesenes Schutzgebiet im Südosten des deutschen Bundeslandes Baden-Württemberg. .. weiterlesen