Suizidpakt
Ein Suizidpakt[1], auch Anti-Suizid-Vertrag[2] oder Non-Suizid-Vertrag[3] bzw. -Kontrakt ist eine gemeinsam getroffene Vereinbarung zwischen einem Patienten und dessen Therapeuten, dass der Patient bis zum nächsten vereinbarten Termin keinen Suizidversuch unternehmen wird bzw. sich in der Not sofort an den Therapeuten wendet oder andere, im Vertrag festgehaltene Strategien zur Selbstrettung ergreift.[4]
Im Gegensatz zu dieser in der medizinischen Fachsprache geläufigen Definition wird in der Presse gelegentlich auch von einem Suizidpakt oder Selbstmordpakt geschrieben, wenn zwei Personen vereinbaren, sich gemeinsam das Leben zu nehmen.[5]
Siehe auch
- Telefonseelsorge
- Suizid
- Telefonseelsorge Deutschland
- Die Arche (Beratungsstelle)
- Welt-Suizid-Präventionstag
Einzelnachweise
- ↑ Jürgen Kind: Suizidal: Die Psychoökonomie einer Suche. Vandenhoeck & Ruprecht, 2011, ISBN 978-3-647-45749-9, S. 186 (google.de).
- ↑ Carsten Konrad: Therapie der Depression: Praxisbuch der Behandlungsmethoden. Springer-Verlag, 2016, ISBN 978-3-662-50347-8, S. 150 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Tilo Kircher: Kompendium der Psychotherapie: Für Ärzte und Psychologen. Springer-Verlag, 2012, ISBN 978-3-642-23664-8, S. 64–65 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Informationen zur Fremdgefährdung bei Suizidalität. (PDF; 128 kB) Uniklinikum Regensburg.
- ↑ 106-Jährige und Pfleger schlossen Suizidpakt. krone.at; abgerufen 1. August 2012
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