Vertrag von Bromberg

Der Vertrag von Bromberg war ein am 6. November 1657 in Bromberg zwischen dem polnischen König Johann II. Kasimir und Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg-Preußen geschlossener Vertrag.[1][2] Der Vertrag bestätigte die im Vertrag von Wehlau getroffenen Vereinbarungen.

Zudem wurde neu vereinbart:

  • Eine „Ewige Allianz“ der beiden Herrscher.
  • Brandenburg-Preußen erhielt die Lande Lauenburg und Bütow als erbliches Lehen.
  • Brandenburg-Preußen erhielt die Starostei Draheim als Pfandbesitz gegen Zahlung einer Pfandsumme.
  • Im Falle des Aussterbens der brandenburgisch-preußischen Linie der Hohenzollern im Mannesstamm sollte das Herzogtum Preußen an den König von Polen zurückfallen.
  • Die preußischen Stände hatten bei der Inthronisierung eines neuen preußischen Herzogs gegenüber den polnischen König und Parlament ein homagium eventuale zu leisten.

Entwicklungsgang zur Souveränität Preußens

Preußen 1654–1660

Literatur

  • Heinz Duchhardt, Bogdan Wachowiak: Um die Souveränität des Herzogtums Preußen. Der Vertrag von Wehlau 1657. Hahn, Hannover 1998, ISBN 978-3-88304-125-4.

Einzelnachweise

  1. Theodor von Mörner: Kurbrandenburgische Staatsverträge von 1601 bis 1700. Berlin 1867, S. 220–227.
  2. Gustav Adolf Harald Stenzel: Geschichte des Preußischen Staats. Teil II: Von 1640 bis 1688, Hamburg 1837, S. 137–138 und S. 297

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