Schein-Aus
Schein-Aus ist der Zustand eines Elektrogerätes, in dem es keine Funktion bereitstellt, vermeintlich ausgeschaltet ist und dennoch Strom verbraucht.
Der Bereitschaftsbetrieb (stand by) hingegen verursacht ebenfalls Stromverbrauch, stellt aber Funktionen bereit, z. B. die Anzeige der Uhrzeit, die Möglichkeit des Einschaltens per Fernbedienung oder die Bereitschaft zum Datenaustausch.
Beim Schein-Aus ist das Gerät nicht vollständig vom Stromnetz getrennt. Der Verbrauch kommt zustande, weil bzw. wenn das Gerät keinen Netzschalter besitzt und daher das Netzteil ständig läuft bzw. Leerlaufverluste verursacht.
Viele Geräte werden durch separate Steckernetzteile versorgt. Das hat unter anderem dadurch Vorteile, dass die damit versorgten Geräte nicht für alle weltweit vorkommenden Stromnetze und Steckerformen konzipiert werden müssen. Solche Netzteile lassen sich nicht abschalten. Sie verbrauchen bei einer Leistungsabgabe unter 50 Watt gesetzlich vorgeschrieben maximal 0,3 Watt, in den USA maximal 0,1 Watt.[1]
Beim Ausschalten mittels eines Netzschalters wird der Leistungsverbrauch auf Null reduziert.
Bei einigen Geräten befindet sich der Ausschalter jedoch auf der Niederspannungsseite des Netzteils, also hinter dem Netzteil. Das hat den Vorteil, dass aufgrund der niedrigeren Spannung, des niedrigeren möglichen Kurzschlussstromes und der geringeren Kontaktbelastung der Schalter und dessen elektrische Isolation kostengünstiger ausgeführt werden können. Nachteilig ist, dass das Netzteil dabei immer in Betrieb bleibt.
Es gibt weiterhin Geräte, die einen als Taste ausgebildeten Ein- und Ausschalter besitzen, der lediglich auf die Steuerung des Gerätes (in der Regel ein Mikrocontroller) wirkt und hierüber Anzeigen, Beleuchtung usw. abschaltet. Hier bleibt nach dem vermeintlichen Ausschalten nicht nur das Netzteil in Betrieb, sondern auch Teile des Gerätes.
Gesetzliche Vorgaben
Die EU-Verordnung 1275/2008 zum Stromverbrauch elektrischer und elektronischer Haushalts- und Bürogeräte im Bereitschafts- und im Aus-Zustand erlaubt maximal 1 Watt bei allen Geräten, die ab 2010 verkauft wurden, und 0,5 Watt für solche, die ab 2014 verkauft wurden.
Literatur
- Mathias Schäfer: CO2 sparen – Geld sparen, Verlag Edel:Books, 2011, ISBN 3-86803-462-5, Seite 98 [1]
- Gudrun Bergdolt, Dirk Mattner: Energiesparen im Haushalt, Verlag Haufe-Lexware, 2009, ISBN 3-448-09301-7, Seite 14 [2]
- Politikszenarien für den Klimaschutz IV – Szenarien bis 2030, Band 7, Verlag Forschungszentrum Jülich, 2008, ISBN 3-89336-518-4, Seite 22 [3]
Weblinks
- Verordnung (EG) Nr. 1275/2008 (PDF)
- Umweltbundesamt : Leerlaufverluste, 16. Februar 2012 [4]
- Christof Windeck: Ein-Watt-Verordnung in c’t, März 2009 [5]
Einzelnachweise
- ↑ Alexander Schink: Stille Stromfesser. In: c't. 21. Januar 2009, abgerufen am 14. Dezember 2019.
Auf dieser Seite verwendete Medien
Autor/Urheber: Baisemain, Lizenz: CC BY 3.0
Netzteil von einem unbekannten Gerät