Kommission Jenkins
Die EG-Kommission Jenkins war von 1977 bis 1981 im Amt. Die Farbe bedeute die politische Zugehörigkeit (Blau = EVP, Rot = SPE, Gelb = ALDE).
Ressort | Kommissar | Mitgliedstaat | politische Richtung |
---|---|---|---|
Präsident | Roy Jenkins | Vereinigtes Königreich | Labour |
Steuern, Verkehr, Verbraucher | Richard Burke | Irland | Fine Gael |
Vizepräsident, Außenpolitik | Wilhelm Haferkamp | Deutschland | SPD |
Energie, Wissenschaft, Forschung | Guido Brunner | Deutschland | FDP |
Wettbewerb | Raymond Vouel | Luxemburg | LSAP |
Binnenmarkt, Zollunion, Industrie | Étienne Davignon | Belgien | PSC |
Vizepräsident, Beschäftigung, soziale Angelegenheiten | Henk Vredeling | Niederlande | PvdA |
Vizepräsident, Landwirtschaft, Fischerei | Finn Olav Gundelach | Dänemark | |
Vizepräsident, Wirtschaft und Währungsfragen | François-Xavier Ortoli | Frankreich | RPR |
Entwicklung | Claude Cheysson | Frankreich | PS |
Regionalpolitik | Antonio Giolitti | Italien | PSI |
Vizepräsident, Erweiterung, Umwelt, nukleare Sicherheit | Lorenzo Natali | Italien | DC |
Haushalt, Finanzielle Kontrolle und Finanzielle Institutionen | Christopher Tugendhat | Vereinigtes Königreich | Konservative |
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Flagge des Vereinigten Königreichs in der Proportion 3:5, ausschließlich an Land verwendet. Auf See beträgt das richtige Verhältnis 1:2.
Man sagt, dass der grüne Teil die Mehrheit der katholischen Einwohner des Landes repräsentiert, der orange Teil die Minderheit der protestantischen, und die weiße Mitte den Frieden und die Harmonie zwischen beiden.
Die Europaflagge besteht aus einem Kranz aus zwölf goldenen, fünfzackigen, sich nicht berührenden Sternen auf azurblauem Hintergrund.
Sie wurde 1955 vom Europarat als dessen Flagge eingeführt und erst 1986 von der Europäischen Gemeinschaft übernommen.
Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell das Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adoption der Flagge durch die EG 1986 bis zur Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.