Was beim Kennzeichen alles schief laufen kann
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Kennzeichen - das sind die No-Gos bei Fahrzeugkennzeichen im Straßenverkehr
Für jedes Fahrzeug, das sich im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, gilt in Deutschland die gesetzliche Kennzeichenpflicht. Viele Auto- und Motorradbesitzer nehmen dies zum Anlass, der Wahl des Kennzeichens viel Aufmerksamkeit zu schenken. Oft soll es Buchstaben- oder Zahlenkombinationen erhalten, die sich mit etwas Persönlichem assoziieren und dementsprechend gut merken lassen. Doch nicht alles, was man sich für das eigene Fahrzeug vorstellt, entspricht dem geltenden Recht. Schon bei der Auswahl des Kennzeichens kann einiges schieflaufen und auch die Montage birgt Tücken. Worauf es bei einem Kennzeichen grundlegend zu achten gilt, fasst dieser Beitrag zusammen.
Die häufigsten Fehler bei der Kennzeichenwahl
Wer ein Kennzeichen beschafft, den erwarten einige Fallstricke.
Dies sind:
- falsche Farbe
- falsches Format
- nicht gestattete Zeichenfolgen
- fehlerhafte Montage
Kennzeichen mit falscher Farbe
Welches Kennzeichen welche Farbe haben darf, ist im Gesetz der Bundesrepublik Deutschland genau geregelt. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) sieht in der Anlage 4 vor, wie das Kennzeichen auszugestalten ist. Klassische Kennzeichen müssen eine schwarze Farbe nach RAL 9005 haben. Für Probefahrten, die ein Kfz-Händler interessierten Kunden gestattet, ist ein rotes Kennzeichen nach RAL 3002 zu verwenden. Hat das Fahrzeug eine Steuerbefreiung, erhält es ein grünes Kennzeichen. Hierunter fallen zweckgebundene Fahrzeuge wie ein Pferdeanhänger oder ein Traktor für die Agrarwirtschaft. Ein Kurzzeitkennzeichen, welches für die Überführung eines Fahrzeugs genutzt wird, zeichnet sich durch seine gelbe Banderole aus. Auf dieser ist das Ablaufdatum der Gültigkeit gestanzt. Ein solches Fahrzeug ist in aller Regel abgemeldet - das Kennzeichen dient hierbei lediglich dem Ortswechsel.
Kennzeichen im falschen Format
Für die Größe des Kennzeichens, die Schriftgröße und Schriftart existiert in Deutschland eine Norm. Renommierte Kennzeichenhersteller wie Gutschild berücksichtigen diese Normen beim Prägen eines jeden Schildes. Welche Maße das Kennzeichen haben darf, ist ebenfalls in der Anlage 4 der FZV detailliert geregelt. Bei einem Saisonkennzeichen und einem Kurzzeitkennzeichen handelt es sich um Sonderkennzeichen, bei denen die Maße von den klassischen Kennzeichen abweichen. Des Weiteren haben Motorradkennzeichen allein aufgrund der unterschiedlichen Fahrzeuggröße ein wesentlich kompakteres Format.
Kennzeichen mit nicht gestatteten Zeichenfolgen
Unter das im Jahr 2022 erweiterte Verbot bestimmter Kennzeichen fallen solche, die ausgewählte Buchstaben enthalten oder bei denen sich durch eine Buchstabenkombination ein Ausspruch ergibt, der mit dem Gesetz im Konflikt steht. Hier geht es insbesondere um die historischen Ereignisse des dunklen Kapitels der deutschen Geschichte. Darunter fallen ebenso Zahlen, die stellvertretend für Buchstaben des Alphabets stehen. Auch wenn das Kürzel den Vor- und Nachnamen repräsentiert: Die Zulassungsbehörden drücken hierbei kein Auge zu.
Falsches Anbringen des Kennzeichens
Ist das Kennzeichen nicht korrekt angebracht, kann sich hieraus ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung ergeben. Bei einem Auto ist das Kennzeichen vorn und ein weiteres hinten anzubringen. Außerdem erfordert das hintere Kennzeichen eine Beleuchtung. Krafträder und Anhänger kommen mit einem Kennzeichen hinten aus. Eine einachsige Zugmaschine trägt das Kennzeichen vorn. Das Kennzeichen hinter die Windschutzscheibe zu klemmen, ist unzulässig.