So lösen Sie Streit in Ihrer WEG diplomatisch
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Viele Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) kennen das: Einige Miteigentümer streiten sich wegen einer geplanten Baumaßnahme. Oder jemand verstößt wiederholt gegen die Hausordnung. Oder ein anderer nimmt es nicht so genau mit seiner Pflicht, seinen Beitrag zur Pflege der Anlagen zu leisten. Konflikte in einer WEG entstehen aus verschiedenen Gründen. So schaffen Sie den Streit aus der Welt:
Am besten gleich deeskalieren
Egal ob es um Fehlverhalten in der Immobilie oder unterschiedliche Ansichten in Bezug auf deren Instandhaltung geht: Kommt es zu einem Konflikt in einer WEG, sollten die Beteiligten immer zuerst versuchen, die Wogen im direkten persönlichen Kontakt zu glätten. Häufig schafft man es, zu deeskalieren, indem man miteinander spricht. Solange Sie freundlich, respektvoll und konstruktiv mit Ihrem Gegenüber reden, ist der Weg zur Lösung in vielen Fällen näher, als man glauben mag. Bei einem strittigen Vorfall gilt es auch, die Sache so schnell wie möglich miteinander zu klären. Warten Sie mit einem Gespräch nicht, bis sich die Fronten verhärtet haben.
Einen Mediator hinzuziehen
Auch wenn manch ein Zerwürfnis so verfahren erscheint, dass rechtliche Schritte naheliegen: Denken Sie vor juristischen Maßnahmen stets daran, mit einem Mediator zu arbeiten. Denn einen Anwalt einzubinden und vor Gericht zu ziehen, kostet enorm viel Mühe, Stress und Geld. Und nach einer Verhandlung bleibt die Stimmung in einer WEG oft vergiftet oder zumindest getrübt.
Bei einer Mediation spricht eine geschulte Person sachlich und konstruktiv mit den Parteien. In dieser Zusammenarbeit leitet der Experte die Beteiligten so an, dass sie selbst eine für alle gütliche Lösung finden. Häufig gelingt es auf diese Weise, dass die Gegner ihren Zankapfel ad acta legen und sich einigen.
Hausverwalter einbinden, auf Hausordnung pochen
Bevor sich alle Mitglieder Ihrer WEG zum Beispiel wegen einer nicht schließenden Hoftür oder einem defekten Aufzug aufregen: Melden Sie den Schaden direkt Ihrer Hausverwaltung, damit sie sich sogleich darum kümmern und diesen beheben lassen kann. Manchmal reicht dieser Schritt aus, um einem Konflikt in einer WEG vorzubeugen.
In puncto Hausordnung gilt: Laut § 19 Abs. 2 Nr. 1 Wohnungseigentumsgesetz muss eine WEG eine Hausordnung aufsetzen und im Gemeinschaftseigentum veröffentlichen. Bemerkt der Hausverwalter Verstöße gegen die Hausordnung oder er erfährt davon, sollte er sich mittels gut sichtbarer Aushänge im Objekt oder per Rundschreiben oder Aufforderungsschreiben an die Eigentümer darum bemühen, dass die Ordnung gewahrt wird.
Rechtliche Schritte nur, wenn nichts mehr geht
Einen Anwalt zu beauftragen, ist der letzte Schritt, der den Gegnern bei einem Streit bleibt. Er empfiehlt sich nur bei einem schwereren Konflikt in einer WEG und nur dann, wenn sonst gar nichts mehr hilft.
Das Wohnungseigentumsgesetz besagt unter anderem, dass einzelne Eigentümer von einem Gericht die Zulässigkeit und Unzulässigkeit eines Gebrauchs von Sondereigentum klären lassen können. Ebenso kann ein WEG-Mitglied von einem Wohnungseigentumsgericht die Rechtskonformität eines WEG-Beschlusses durchleuchten lassen.
Des Weiteren darf eine WEG als Gruppe in Bezug auf ihr Gemeinschaftseigentum einen Rechtsstreit starten, wenn es etwa darum geht, Hausgeldrückstände einzuklagen oder Ansprüche gegenüber Handwerkern geltend zu machen, die Arbeiten am gemeinsamen Objekt mangelhaft erledigt haben.
Falls es zum Gerichtsstreit kommt, müssen die Kläger belegen, dass eine Störung ein „geordnetes Zusammenleben“ (nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 Wohnungseigentumsgesetz) verhindert. Voraussetzung ist also, dass sich erhebliche, wiederholte Verstöße ereignet haben.
Zudem darf ein Hausverwalter laut § 27 Abs. 2 Nr. 2 Wohnungseigentumsgesetz ohne spezifischen Beschluss im Namen eines beklagten Wohnungseigentümers einen Rechtsanwalt hinzuziehen (BGH v. 5.7.2013, V ZR 241/12, NJW 2013 S. 3098 Rz. 12) – falls dieser Eigentümer nicht selbst diese Maßnahme trifft (BGH v. 15.9.2011, V ZB 39/11, NJW 2011 S. 3723 Rz. 15). Nach § 27 Abs. 2 Nr. 2 Wohnungseigentumsgesetz ist es einem Hausverwalter allerdings nicht gestattet, einem Rechtsanwalt eine Prozessvollmacht zum Abschluss eines Vergleichs zu gewähren.
Für ein harmonisches WEG-Klima sorgt die Zusammenarbeit mit einer zuverlässigen Hausverwaltung, die immer gut erreichbar ist, wie zum Beispiel die Hausverwaltung Matera.
Fazit
In einer WEG gut miteinander auszukommen, sollte das oberste Ziel aller Beteiligten sein. Kommt es dennoch zum Streit, gilt es, die Nerven zu behalten und auf Diplomatie zu setzen. Liegt Ärger in der Luft, lautet ein simpler, aber meistens effektiver Tipp: zeitnah miteinander sprechen und dabei auf Augenhöhe bleiben.
Verhindern Sie Konflikte am besten im Vorfeld. Eine transparente Hausverwaltung, wie Matera, ist der beste Partner bei allen Fragen rund um Ihre WEG. Die Plattform dieser Hausverwaltung erlaubt allen Eigentümern den Zugang zu allen Dokumenten und Belangen ihrer WEG. Dies schafft den großen Vorteil von Klarheit für alle Mitglieder, und auf diese Weise beugen Sie Streitfällen vor.
Verhärtet sich doch einmal ein Zwist in ihrem Gemeinschaftseigentum und es reicht nicht, miteinander zu sprechen, gehen Sie besonnen vor. Binden Sie zum Beispiel einen Mediator ein. Vor Gericht zu ziehen, sollte nur dann eine Option sein, wenn Sie und Ihre Miteigentümer alle anderen Schritte erfolglos versucht haben.