Die Gesetze für Onlinecasino-Lizenzen in der Schweiz 2024


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1921 verabschiedete die Schweizer Regierung ein Gesetz, wonach das Glücksspiel und seine verschiedenen Varianten weitgehend verboten wurden. Dieses wurde rund 30 Jahre später wieder aufgehoben, bis im März 2000 das Glücksspiel mit Einsätzen nach dem Bundesgesetz über Glücksspiele und Casinos erneut nicht mehr erlaubt war.

Erst das am 1. Januar 2019 in Kraft getretene Schweizer Geldspielgesetz (BGS) erlaubte es Unternehmen, die über eine vom Bundesrat genehmigte Konzession verfügen, in der Schweiz Online-Glücks- und Geschicklichkeitsspiele anzubieten. Eine solche Lizenz kann jedoch nur von Anbietern mit Sitz in der Schweiz erworben werden, die gleiche oder ähnliche Spiele auch offline anbieten. Das Anbieten von Online-Glücks- und Geschicklichkeitsspielen in der Schweiz aus dem Ausland ist weiterhin illegal und wird strafrechtlich verfolgt.

Der Werdegang des schweizer Glücksspiels von 1874 bis heute

Das im Jahr 1874 verhängte Verbot von Spielbanken in der Schweiz wurde zum ersten Mal im März 1993 vom Volk mit großer Mehrheit widerrufen. Bei der Entscheidung gab es mehrere Faktoren, die den Schweizern wichtig waren. Der wichtigste Grund für die Aufhebung des Verbots von Spielbanken waren jedoch die finanziellen Erwägungen.

Im Jahr 2000 wurde das Spielbankengesetz SBG verabschiedet und in Zuge dessen wurden die neuen Grundsätze des schweizer Volkes in der Verfassung verankert. Die Bundesverfassung sah vor, dass ein Teil der Casinogewinne der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung zugutekommen sollte. Seit ihrer Betriebsaufnahme in den Jahren 2002/2003 konnten die Spielbanken insgesamt 7,309 Milliarden Franken an Spielhallenabgaben entrichten. Davon wurden 6,253 Milliarden Franken zur Finanzierung der AHV verwendet. Die einzelnen Kantone bekommen von der Summe rund 1,000 Milliarde Franken, in denen die Spielbanken mit der B-Lizenz tätig sind.

Im Juni 2018 stimmte das Volk den neuen Gesetzen zu, wodurch diese mit Anfang des Jahres 2019 gültig wurden. Wer nach den geltenden Schweizer Gesetzen Casinospiele betreiben möchte, muss über eine Konzession verfügen, die es ihm erlaubt, seinen Kunden Casinospiele anzubieten. Der Bundesrat legt nach wie vor die Anzahl der Konzessionen fest und vergibt diese für die Dauer von 20 Jahren. Alle bereits gültigen Lizenzen behalten ihre Gültigkeit noch bis zum Ende dieses Jahres.

Fakten der lizenzierten Schweizer Casinos

In der gesamten Schweiz, aufgeteilt in verschiedene Regionen, gibt es derzeit 21 landbasierte Casinos, die unter den strengen Schweizer Gesetzen arbeiten. Acht von ihnen besitzen eine A-Lizenz, während 13 weitere über eine B-Lizenz verfügen. Ein Casino mit B-Lizenz kann an Spielautomaten nur Einsätze bis zu 25 Franken annehmen, während es bei einem Casino mit A-Lizenz keine derartigen Einschränkungen gibt. Ein weiterer Vorteil der Kantone besteht darin, dass Sie bei den B-lizenzierten Casinos das Recht haben, eine kantonale Steuer auf den Bruttospielertrag zu erheben. Diese Regelung gilt für die A-lizenzierten Casinos in verschiedenen Kantonen nicht.

Das Glücksspielgesetz der Schweiz besitzt eine weitere Vorschrift in Bezug auf die Online-Betreibung eines Casinoangebots. Im Regelfall dürfen nur die 21 landbasierten Casinos nach einer Lizenz für ihr Onlineangebot ansuchen. Damit das möglich ist, muss der Bundesrat eine Konzessionsverlängerung gewähren. Nach einer Zusage benötigen die Casinobetreiber zusätzlich eine Spielbewilligung der Eidgenössischen Spielbankenkommission, um ihr Offline-Angebot auch im Internet anbieten zu dürfen. Derzeit nutzen 10 landbasierte Casinos diese Option.

Weitere Aufteilung der Lizenzen

Die Schweizer Lizenzen können außer den A- und B-Typen noch in zwei weitere Kategorien unterteilt werden:

  • Casino-Standortlizenzen: Die erteilten Bewilligungen sind nur gültig, wenn der Kanton sowie die lokale Bevölkerung das Gesuch unterstützen. Alle Beweise für den wirtschaftlichen Nutzen der geplanten Casino-Einrichtungen in der Region werden von der Lizenz beantragenden Person erbracht.
  • Betriebslizenzen: Eine solche Lizenz kann nur dann erteilt werden, wenn die Unabhängigkeit der Verwaltung und die angemessene Überwachung des Betriebs durch die Lizenz beantragende Person gewährleistet sind. Darüber hinaus muss diese Person gemeinsam mit dem Unternehmenssicherheitsplan eine Identitäts- und Sicherheitsidee vorlegen.

Neue Vorschriften des Schweizer Bundesrates für Lizenzen ab 2025

Grundsätzliche Entscheidungen über die Vergabe neuer Lizenzen bzw. Konzessionen wurden vom Schweizer Bundesrat Ende April 2022 getroffen. Die neuen Richtlinien für Casinos sollen ab Anfang 2025 in Kraft treten. Der Bundesrat sieht vor, dass die Schweiz in 23 Zonen aufgeteilt wird. Jede dieser Zonen kann eine Konzession bekommen. Zehn werden dem Typ A und dreizehn dem Typ B zugeteilt. Der Bundesrat definierte zudem, dass für eine A-Konzession bestimmte Voraussetzungen gelten:

  • Der Antragsteller muss in der Lage sein, einen Bruttospielertrag von mehr als 30 Millionen Franken mit seinem landbasierten Glücksspielangebot pro Jahr zu erwirtschaften. Dies wäre unter der Voraussetzung möglich, dass 300.000 Einwohner in einem Radius leben, der einer 30-minütigen Autofahrt entspricht.

Wer bei seinem landbasierten Glücksspielangebot einen Bruttospielertrag von mindestens 10 Millionen Franken pro Jahr erwirtschaften kann, darf einen Antrag für eine Typ-B-Konzession stellen. Es gilt der gleiche Radius wie bei der Typ-A-Konzession. Die Einwohnerzahl liegt jedoch bei 100.000 Menschen im gleichen Umkreis. Kann der Antragsteller die Bevölkerungsvoraussetzung nicht erfüllen, so steht es ihm frei nachzuweisen, dass er die Rentabilitätsvoraussetzung auf eine andere Weise erfüllt. Dies kann beispielsweise durch einen hohen Touristenanteil unter seinen Besuchern ermöglicht werden.

Alle Anträge werden in einem offenen Verfahren bearbeitet, wodurch Transparenz für die Einwohner gewährleistet wird. Derzeit besitzen bereits 21 Zonen einen Glücksspielanbieter. Mit dem neuen Gesetz werden in Winterthur und Lausanne zwei weitere Optionen für eine A-Konzession angeboten.

Relation der ausländischen Anbieter zu den neuen Lizenzgesetzen

Laut Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) handelt es sich bei Online-Lotterien, Online-Sportwetten und Online-Geschicklichkeitsspielen um groß angelegte Spiele, für die eine Bewilligung der sogenannten Gespa (Schweizerische Glücksspielaufsichtsbehörde) zwingend erforderlich ist.

Bei Lotterien und Sportwetten ist die Anzahl der Genehmigungen begrenzt. Derzeit dürfen sie in der Schweiz nur von zwei bestehenden lizenzierten Betreibern legal betrieben werden. Andere Wetten als Sportwetten sind nur dann zulässig, wenn es sich bei der konkreten Wette um ein Casinospiel handelt. Es dürfen daher nicht mehr als 1000 Spieler teilnehmen, und der Veranstalter muss im Besitz einer Schweizer Casinolizenz sein. Mit dem Urteil vom 18. Mai 2022 hat der Bundesgerichtshof Netzwerkverbote ausländischer, nicht autorisierter Online-Glücksspielseiten als rechtskonform und verhältnismäßig anerkannt.

Geschicklichkeitsspiele sowie Lotterien sind vom BGS und damit von der Erlaubnispflicht ausgenommen, wenn sie:

  • nur für kurze Zeit zur Verkaufsförderung durchgeführt werden,
  • keine Gefahr übermäßigen Geldspiels bergen und
  • die Teilnahme entweder kostenlos oder durch den Erwerb von Waren oder Dienstleistungen zu marktüblichen Preisen möglich ist.

Um die Einhaltung des Schweizer Rechts, insbesondere hinsichtlich des Spielerschutzes und der Zahlung von Abgaben, sicherzustellen, muss ein internationaler Anbieter, der an einer Online-Präsenz in der Schweiz interessiert ist, entweder eine Schweizer Tochtergesellschaft gründen oder mit einem Schweizer Lizenznehmer zusammenarbeiten. Ein Schweizer Online Casino ohne Lizenz lässt sich kaum finden. Zusätzlich zu allen anderen Anforderungen müssen ausländische Anbieter nachweisen, dass sie in den letzten fünf Jahren keine aktiven Angriffe auf Schweizer Spieler aus dem Ausland unternommen haben. Der Zugang zu Onlinespielen ausländischer Anbieter ohne entsprechende Lizenz wird, sofern erforderlich, durch Maßnahmen der Internetzugangsanbieter mithilfe von Geoblocking gesperrt.

Wenn es sich bei dem Glücksspiel um ein Geldspiel im Sinne des BGS handelt, wird ausländischen Anbietern deshalb empfohlen, von vornherein geeignete technische Maßnahmen zu ergreifen, die eine Sperre durch die GESPA oder die ESBK verhindern. Dies können Sperrmaßnahmen wie das allgemeine Verbot für die Schweiz sein oder sogar ein Verbot der Kontoeröffnung für Schweizer Spieler.