Unnützes Hin- und Herfahren

Der folgende Artikel ist ein Satire-Artikel. Es kann sein, dass er nicht ganz ernst gemeinte Aussagen enthält. Es kann aber auch sein, dass der Artikel irgendeine tiefgründige Botschaft vermitteln möchte.

Unnützes Hin- und Herfahren ist in Deutschland eine Ordnungswidrigkeit nach § 30 Abs. 1 Satz 3 StVO und wird mit einem Bußgeld von 20 Euro geahndet. Der Tatbestand des unnützen Hin- und Herfahrens ist genau dann erfüllt, wenn eine Strecke innerhalb einer geschlossenen Ortschaft ohne Notwendigkeit mehrmals abgefahren wird und dadurch andere Personen belästigt werden.

Da der Begriff „unnützes Hin- und Herfahren“ für den allgemeinen Sprachgebrauch zu sperrig ist, hat sich in der Umgangssprache die verkürzte Bezeichnung „Streife fahren“ durchgesetzt.