Zugverband


Autor/Urheber:
BAV
Größe:
580 x 231 Pixel (11363 Bytes)
Beschreibung:
Der Zugverband besteht aus Teilzügen. Diese können Vor-, Stamm-, oder Nachzug sein, wobei Vor- und Nachzüge als Supplementzüge bezeichnet werden.
Lizenz:
Public domain
Credit:
Bundesamt für Verkehr (BAV): Fahrdienstvorschriften (FDV), R 300.15, Abschnitt 2 Zugverband
Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Sat, 25 May 2024 01:12:37 GMT

Relevante Bilder


Relevante Artikel

Folgezugbetrieb

Als Folgezugbetrieb oder Zugfolgebetrieb bezeichnet man die Fahrt nicht miteinander verbundener Zugeinheiten mit je eigenem Antrieb (Triebwagen) in gegenseitigem Sichtabstand. Sie verkehren unter einer gemeinsamen Zugnummer. Das Verfahren wird angewendet, wenn entweder die Fahrzeuge nicht kuppelbar sind oder die Streckenverhältnisse das Verkehren von entsprechend längeren Zügen nicht erlauben. .. weiterlesen

Verband (Verkehr)

Mehrere Fahrzeuge bilden gemeinsam einen Verband, wenn sie als Ganzes am Verkehr teilnehmen. Bezüglich der Verkehrsregeln (Verhaltensmaßregeln) gelten sie als ein Fahrzeug. Sinn und Zweck ist die ungehinderte Fortbewegung bei Einhaltung des Verbandes. .. weiterlesen