Zollvereinsvertrag
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Deutscher ZollvereinDer Deutsche Zollverein war ein Zusammenschluss von deutschen Staaten für den Bereich der Zoll- und Handelspolitik. Der Zollverein trat durch den am 22. März 1833 unterzeichneten Zollvereinigungsvertrag am 1. Januar 1834 in Kraft. Der Zollverein war kein Teil des Deutschen Bundes, sondern ein eigenständiger Zusammenschluss. Da ihm im Laufe der Zeit fast alle Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes außer Österreich beitraten, nahm er die wirtschaftliche Einigung Deutschlands der politischen Reichsgründung des Jahres 1871 vorweg. .. weiterlesen
Preußisch-Hessischer ZollvereinDer preußisch-hessische Zollverein wurde als Zollunion 1828 zwischen dem Königreich Preußen und dem Großherzogtum Hessen-Darmstadt gegründet und blieb bis zum Inkrafttreten des Deutschen Zollvereins 1834 bestehen. .. weiterlesen
Süddeutscher ZollvereinDer Süddeutsche Zollverein war das Projekt eines einheitlichen Zollgebiets verschiedener Staaten des Deutschen Bundes. Nach mehreren vergeblichen Anläufen resultierte aus den Verhandlungen ein Zollvertrag zwischen dem Königreich Bayern und dem Königreich Württemberg. Der Süddeutsche Zollverein wird daher auch als bayerisch-württembergischer Zollverband bezeichnet. .. weiterlesen
22. MärzDer 22. März ist der 81. Tag des gregorianischen Kalenders, somit bleiben 284 Tage bis zum Jahresende. Fällt der 22. März auf einen Sonntag, ist dieser Tag der frühestmögliche Ostertermin. .. weiterlesen