Zielerreichungsmechanismus des deutschen Klimaschutzgesetzes


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Zielerreichungsmechanismus des deutschen Klimaschutzgesetzes, nach Abb. Z-1 in Expertenrat für Klimafragen: „Bericht zur Vorjahresschätzung der deutschen Treibhausgasemissionen für das Jahr 2020 – Prüfung und Bewertung der Emissionsdaten gemäß § 12 Abs. 1 Bundes-Klimaschutzgesetz.“ 14. April 2021
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