Zeugnis - Referendar H.D. - Staatsprüfung am 6. April 1937 - Der Präsdent des Rechs-Justizprüfungsamts - (Ausschnitt) - Bild 002
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ReichsjustizprüfungsamtDas Reichsjustizprüfungsamt (RJPrA) wurde durch Führererlass vom 21. September 1934 beim Reichsministerium der Justiz in Berlin eingerichtet und nahm am 1. November des Jahres seine Tätigkeit auf. Präsident war Otto Palandt, der von Roland Freisler, damals Staatssekretär des Reichsministerium der Justiz, ernannt wurde. Im Rahmen der Gleichschaltung und Zentralisierung der nationalsozialistischen Machthaber wurden die bisherigen Landesjustizprüfungsämter aufgelöst und ihre Aufgaben beim Reichsjustizprüfungsamt angesiedelt. Unter dem Schlagwort „Verreichlichung der Justiz“ wurde in den Jahren 1934/1935 die gesamte Justizverwaltung auf das Reich übergeführt. An die Stelle der Landesjustizminister traten zum 1. April 1935 die Oberlandesgerichtspräsidenten, die als Reichsbeamte die Mittelbehörden vor Ort darstellten. Die Führung in Berlin konnte damit unmittelbar Einfluss auf die Justiz ausüben. .. weiterlesen