Wikipedia Kammeversammlung ÄKSH
Relevante Bilder
Relevante Artikel
Ärztekammer Schleswig-HolsteinDie Ärztekammer Schleswig-Holstein ist eine durch das schleswig-holsteinische Heilberufekammergesetz vom 29. Februar 1996 (HBKG) begründete Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR). Ihre Mitglieder sind alle Ärzte, die in Schleswig-Holstein ihren Beruf ausüben oder ihren Hauptwohnsitz haben. Sie vertritt die Interessen der Ärzteschaft und nimmt einzelne Aufgaben der öffentlichen Verwaltung in Schleswig-Holstein in Selbstverwaltung wahr. Ihre Finanzierung erfolgt durch Beiträge ihrer Mitglieder. Die Rechtsaufsicht hat das Land Schleswig-Holstein. .. weiterlesen