Wietzendorfer Holzgericht


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Holzgericht

Ein Holzgericht war im Spätmittelalter und der Neuzeit ein Gericht über Holz- oder Forstangelegenheiten und Nutzungsrechte der Markgenossen an einem Markwald. Es wurde auch Forstgericht, Waldgericht, Haingericht, Markgericht, Holzdinge, Holzgedinge, Holting, Hölting, hülzernes oder hölzernes Gericht genannt. Seine Zuständigkeit bezog sich im Kern auf „Wald, Wasser, Weide, Weg und Steg“. Teilweise hatte es den Charakter einer Gemeindeversammlung („Hengerath“) zur Regelung örtlicher Angelegenheiten mit gewissen Ahndungsmöglichkeiten bei kleineren Übertretungen. .. weiterlesen