Unfallflucht-hit-and-run
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Unfallflucht (Deutschland)Die Unfallflucht ist im deutschen Strafrecht eine Verkehrsstraftat, die in § 142 Strafgesetzbuch (StGB) unter der Bezeichnung Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort geregelt ist. Die Strafnorm bezweckt – trotz ihrer systematischen Platzierung inmitten der Delikte gegen die öffentliche Ordnung – vorrangig den Schutz privater Vermögensinteressen. Hierzu erlegt sie Personen, die an einem Verkehrsunfall beteiligt sind, verschiedene Warte- und Auskunftspflichten auf. Diese sollen sicherstellen, dass der durch den Unfall Geschädigte die notwendigen Informationen erhält, um Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger bzw. gegen dessen Versicherung geltend zu machen. Um dies zu gewährleisten, stellt § 142 StGB bestimmte Verhaltensweisen unter Strafe, welche die Ermittlung relevanter Informationen über den Hergang eines Verkehrsunfalls verhindern, insbesondere das frühzeitige Entfernen vom Unfallort. .. weiterlesen