ULPlatzDoerzbach
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UltraleichtfluggeländeUltraleichtfluggelände sind speziell genehmigte Flugplätze, deren luftrechtliche Betriebsgenehmigung sich auf das Landen und Starten von Ultraleichtflugzeugen oder Luftsportgeräten beschränkt. Luftfahrzeuge anderer Klassen dürfen somit auf einem Ultraleichtfluggelände nur mit Sondergenehmigung verkehren. Ultraleichtfluggelände besitzen in Deutschland keinen ICAO-Code und unterliegen keiner Betriebspflicht. Meist werden sie von ortsansässigen Luftsportvereinen unterhalten und gepflegt. .. weiterlesen
Start- und LandebahnDie Start- und Landebahn (SLB) oder Piste ist die – häufig befestigte – Fläche eines Flugplatzes oder Flugzeugträgers, auf der einerseits startende Flugzeuge bis zur Abhebegeschwindigkeit beschleunigen und dann abheben, andererseits landende Flugzeuge aufsetzen und abbremsen oder ausrollen. Für den Beschleunigungsweg wird eine längere Pistenlänge benötigt als für den Bremsweg der Landung. Meist werden Pisten sowohl für Starts als auch für Landungen benutzt. In seltenen Fällen können Faktoren wie zum Beispiel eine Hindernissituation oder eine spezielle Rolllogistik eine ausschließliche Nutzung für Starts oder Landungen bedingen. Dies ist z. B. am Flughafen Frankfurt Main der Fall. .. weiterlesen