Teilbremsverhältnis
Wenn alle Fahrzeuge eines Zuges gebremst werden, muss das Teilbremsverhältnis nicht überprüft werden. Sonst muss das Teilbremsverhältnis vom Zugschluss und der Zugspitze zu den möglichen Trennstellen berechnet werden.
Beispiel: Lokomotive (Eigengewicht 120 t, G-Bremsgewicht 72 t), Anhängelast 1600 t, Die ersten fünf Wagen haben keine G-Bremse (Bremsen ausgeschaltet).
Vom Zugschluss her gerechnet ist das kleinste Teilbremsverhältnis 61%. Damit kann eine Steigung von maximal 44‰ befahren werden (bei Anwendung der Bremstabelle 90).
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BremshundertstelBremshundertstel sind dimensionslose Zahlen zur Bewertung des Bremsvermögens eines Eisenbahnfahrzeugs oder eines Zuges, die die zulässige Streckengeschwindigkeit in einem Streckenabschnitt bestimmen. Die Bremshundertstel hießen früher auch Bremsprozente oder Bremsausmaß und werden in der Schweiz als Bremsverhältnis bezeichnet. Der Bezugswert (Grundwert) des als Bremsgewicht ausgedrückten Bremsvermögens ist dabei historisch definiert. .. weiterlesen