Szőgyény-Marich László, idősebb
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TarnackmeisterDer Tarnackmeister ist das dritthöchste bzw. vierthöchste persönliche Amt im Königreich Ungarn nach dem Palatin (palatinus), dem Landesrichter und dem Ban von Kroatien-Slawonien, im Rang eines Barons. Er hatte die Aufsicht über den königlichen Besitz, insbesondere die königlichen Bergwerke und die Krongüter. Zusammen mit dem Palatin und dem Landesrichter sowie dem so genannten Personalis war der Tarnackmeister einer der vier Großrichter des Königreichs. Der Tarnackmeister war der Oberrichter der königlichen Freistädte und saß dem Tavernikalgericht vor. Der Funktionsumfang des Amtes änderte sich deutlich über die Zeit. Die gerichtliche Zuständigkeit endete mit der Auflösung des Tavernikalgerichts 1848; der Titel des Tarnackmeisters blieb im Rahmen der Hierarchie des Adels jedoch erhalten und war mit einem Sitz im ungarischen Oberhaus, der Magnatentafel, verbunden. .. weiterlesen