Stamp of Armenia m145
Gesetz über Urheberrechte und verwandte Rechte - Kompletter Gesetzestext auf Englisch (PDF)
Artikel 4. Nicht geschützte Werke
- Der urheberrechtliche Schutz wird nicht gewährt für:
a) Ausdrücke traditioneller Folklore und Kunst;
b) Tagesnachrichten oder Informationen zu aktuellen Fakten und Ereignissen;
c) offizielle Dokumente: Rechtsakte, Verträge und deren offizielle Übersetzungen;
d) Staatsembleme und -zeichen (Flaggen, Wappen, Medaillen, Banknoten und Münzen);
e) politische Reden, Reden vor Gericht;
f) Ergebnisse, die mit technischen Mitteln ohne den Eingriff menschlicher schöpferischer Tätigkeit erzielt wurden. - Das Urheberrecht gilt nicht für wissenschaftliche Entdeckungen, Ideen, Prinzipien, Methoden, Verfahren, Standpunkte, Systeme, Zeremonien, wissenschaftliche Theorien, mathematische Formeln, statistische Diagramme, Spielregeln, auch wenn sie in Werken geäußert, beschrieben, veröffentlicht, kommentiert werden.
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Rethera komaroviRethera komarovi ist ein Schmetterling (Nachtfalter) aus der Familie der Schwärmer (Sphingidae). Die Art ist von Südosteuropa bis in das südliche Zentralasien verbreitet und besiedelt hauptsächlich Vegetationsinseln in schroffen, bergigen Lagen. Die Raupen zeigen im letzten Stadium ein bemerkenswertes Abwehrverhalten. Durch ihre perfekt angepasste Färbung und Körperform können sie die Abwehrbewegungen einer kleinen Schlange imitieren, um Fressfeinde in die Flucht zu schlagen. Dies gelingt insbesondere durch ihre großen Augenflecken am verdickten vorderen Körperende, welches den „Schlangenkopf“ bildet. .. weiterlesen