Stamp of Armenia b4
Gesetz über Urheberrechte und verwandte Rechte - Kompletter Gesetzestext auf Englisch (PDF)
Artikel 4. Nicht geschützte Werke
- Der urheberrechtliche Schutz wird nicht gewährt für:
a) Ausdrücke traditioneller Folklore und Kunst;
b) Tagesnachrichten oder Informationen zu aktuellen Fakten und Ereignissen;
c) offizielle Dokumente: Rechtsakte, Verträge und deren offizielle Übersetzungen;
d) Staatsembleme und -zeichen (Flaggen, Wappen, Medaillen, Banknoten und Münzen);
e) politische Reden, Reden vor Gericht;
f) Ergebnisse, die mit technischen Mitteln ohne den Eingriff menschlicher schöpferischer Tätigkeit erzielt wurden. - Das Urheberrecht gilt nicht für wissenschaftliche Entdeckungen, Ideen, Prinzipien, Methoden, Verfahren, Standpunkte, Systeme, Zeremonien, wissenschaftliche Theorien, mathematische Formeln, statistische Diagramme, Spielregeln, auch wenn sie in Werken geäußert, beschrieben, veröffentlicht, kommentiert werden.
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