Stammbuch der Familie — Standesamt München
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FamilienstammbuchAb dem 1. Juli 1938 wurde für jede neu gegründete Familie bei der Eheschließung ein „Deutsches Einheits-Familienstammbuch zugleich Familienpaß“ vom der Gemeinde ausgestellt. Es war gemäß § 107 der 1. Verordnung zur Ausführung des Personenstandgesetzes vom 21. Mai 1938 ein offizielles Dokument „mit urkundlicher Beweiskraft“. Der Standesbeamte bekundete mit Unterschrift und Stempel die Heirat, die Abstammung, die Geburt der Kinder. Im vorgedruckten Stammbuch werden zudem Begriffe erläutert und Rechte/Pflichten beschrieben. Am Ende wird eine „Auswahl gebräuchlicher Vornamen“ angeboten, unterteilt in: A. „Vornamen deutscher oder germanischen Ursprungs“ und B. „Vornamen fremden Ursprungs“. .. weiterlesen