Social Welfare Office of the City of Dresden - Image Impression of a Street Photographer - Image 001
Relevante Artikel
Sozialamt (Deutschland)Sozialamt ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Behörde, die nach § 28 Abs. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch für die Aufgaben der Sozialhilfe nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch und häufig andere soziale Angelegenheiten verantwortlich ist. Die Sozialhilfeträger, also die Institutionen, die für die Ausführung der Sozialhilfe zuständig sind, bezeichnen die Stellen, die im Bereich des Trägers für die Gewährung der Sozialhilfeleistungen zuständig sind, meist als Sozialämter. Der Begriff „Sozialamt“ wird in der Organisation der Kommunalverwaltung nur teilweise verwendet, alternativ heißt es „Amt für Jugend und Familie“, „Fachbereich Soziales und Wohnen“, „Fachbereich Soziales und Integration“ etc. .. weiterlesen