Slaughtered rabbit 1
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SchlachtungUnter einer Schlachtung versteht man das Töten von Nutztieren unter Blutentzug, um deren Fleisch für den menschlichen Verzehr zu gewinnen, wobei Nebenprodukte wie Knochen, Horn und Haut weiterer Verarbeitung zugeführt werden können. Das EU-Recht definiert sie allgemeiner als Tötung eines Tieres zum menschlichen Verzehr. Gelegentlich wird eine Schlachtung auch zur Feststellung einer Krankheitsursache durchgeführt. Bei verschiedenen Tierseuchen oder deren Verdacht besteht ein generelles Schlachtverbot, um die Verbreitung vom Keimen und die Ansteckung des Schlachtpersonals zu verhindern. .. weiterlesen