Session of the Sondergericht Bromberg
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Verfassungsgesetze des Deutschen Reichs 1933–1945Die Verfassungsgesetze des Deutschen Reichs waren ab 1933 durch die Machtergreifung durch die NSDAP im Deutschen Reich bis zu dessen Untergang im Jahr 1945 geltendes Staatsrecht. Den wesentlichen Übergang dorthin bildete die Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933, mit der die individuellen Grundrechte der Weimarer Verfassung auf unbestimmte Zeit außer Kraft gesetzt wurden. Mit dieser Verordnung beendete der NS-Staat eine lange rechtsstaatliche Tradition. Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 hob die Gewaltenteilung auf. Mit zwei Gleichschaltungsgesetzen von März und April 1933 wurde der Bundesstaat in einen Zentralstaat umgewandelt. .. weiterlesen