Schloss Schlobitten, Arbeitszimmer, 1708 und 1709, Bildhauer Kraus und Gehilfen
Der Urheber dieses Werks ist 1939 gestorben; es ist daher gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 80 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 80 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden. Die Elfenbeinküste hat eine allgemeine Schutzfrist von 99 Jahren, aber in diesen Ländern wiederum wird der Schutzfristenvergleich angewandt.
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Schloss SchlobittenSchloss Schlobitten ist ein Gebäudeensemble, das seit 1945 nur noch als eine Ruine existiert. Es liegt in der heutigen polnischen Gemeinde Słobity, früher Schlobitten, das von 1816 bis 1945 zum Kreis Preußisch Holland im ehemaligen Ostpreußen gehörte. Es bestand seit 1624 und war der Stammsitz der Linie Schlobitten des deutschen Adelsgeschlechts Dohna. 1945 wurde es geplündert und in Brand gesteckt und ist seit dem 19. März 1968 unter der Nummer 587/69 auf der polnischen Denkmalschutzliste aufgeführt. .. weiterlesen