Schleswig-Holstein, Burg, Ditmarsium NIK 1386
Blick in die historische Zahnarztpraxis
Relevante Bilder
Relevante Artikel
ZahnarztZahnarzt ist die Berufsbezeichnung für einen Absolventen des Studiums der Zahnmedizin. In Deutschland und Österreich ist die selbstständige Berufsausübung nur aufgrund einer gültigen Berufszulassung (Approbation) zulässig. In der Schweiz ist hingegen der erfolgreiche Abschluss des Studiums für die Berufsausübung ausschlaggebend. Im Gebiet der ehemaligen DDR werden die Zahnärzte auch Stomatologen genannt. In Österreich wird zudem der Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde unterschieden. Dieser hat zuerst das Humanmedizinstudium und anschließend die Ausbildung zum Facharzt absolviert. Diese Studienvariante wurde 1997 abgeschafft. .. weiterlesen