Schaubild direktvertraege 605px 01
Relevante Bilder
Relevante Artikel
SelektivvertragSelektivvertrag ist ein Begriff aus der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Einen Selektivvertrag schließen einzelne Krankenkassen und einzelne Leistungserbringer ab. Der Gesetzgeber spricht von einem Einzelvertrag. Das Gegenstück zum Einzelvertrag bildet der Kollektivvertrag (Gesamtvertrag), den alle Krankenkassen beispielsweise in der ambulanten ärztlichen Versorgung über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (KV) bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigung für alle niedergelassenen Ärzte oder Psychotherapeuten eines Bundeslandes oder bundesweit abschließen. Die Auswahl des oder der Vertragspartner geschieht beim Selektivvertrag auf beiden Seiten. Im Gegensatz zu Kollektivverträgen, zu deren Abschluss eine gesetzliche Verpflichtung für Krankenkassen besteht, ist der Abschluss eines Selektivvertrags freiwillig. Eine Ausnahme bilden Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV), zu deren Abschluss Krankenkassen verpflichtet sind. .. weiterlesen