Schaubild direktvertraege 605px 01


Autor/Urheber:
René Gelin, Stefan Kornblum, Boris Weinrich
Attribution:
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Größe:
605 x 400 Pixel (14167 Bytes)
Beschreibung:
Funktionsweise eines Selektivvertrages in der Übersicht.Direkte Abrechnung zwischen Vertragsinhaber (Arzt) und Kostenträger (Krankenkasse).
Lizenz:
Credit:
Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH Urheber Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH (DMRZ)
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Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Sun, 30 Jan 2022 02:21:59 GMT

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Selektivvertrag

Selektivvertrag ist ein Begriff aus der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Einen Selektivvertrag schließen einzelne Krankenkassen und einzelne Leistungserbringer ab. Der Gesetzgeber spricht von einem Einzelvertrag. Das Gegenstück zum Einzelvertrag bildet der Kollektivvertrag (Gesamtvertrag), den alle Krankenkassen beispielsweise in der ambulanten ärztlichen Versorgung über die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung (KV) bzw. Kassenzahnärztliche Vereinigung für alle niedergelassenen Ärzte oder Psychotherapeuten eines Bundeslandes oder bundesweit abschließen. Die Auswahl des oder der Vertragspartner geschieht beim Selektivvertrag auf beiden Seiten. Im Gegensatz zu Kollektivverträgen, zu deren Abschluss eine gesetzliche Verpflichtung für Krankenkassen besteht, ist der Abschluss eines Selektivvertrags freiwillig. Eine Ausnahme bilden Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV), zu deren Abschluss Krankenkassen verpflichtet sind. .. weiterlesen