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Landwirtschaftliche Sozialversicherung (1885)Die Landwirtschaftlichen Sozialversicherungen (LSV) zusammen mit der Sozialversicherung für den Gartenbau bildeten in Deutschland bis zum 31. Dezember 2012 die Sozialversicherung für die selbständigen land- und forstwirtschaftlichen sowie gartenbaulichen Unternehmer, deren Ehegatten, mitarbeitende Familienangehörigen, Altenteiler (Rentner) sowie deren mitversicherte Angehörige. Sie umfasste die Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften, Landwirtschaftlichen Alterskassen, Landwirtschaftlichen Krankenkassen und die landwirtschaftlichen Pflegekassen. Damit waren in diesem Sonderversicherungssystem alle für den Berufsstand relevanten Bereiche der Sozialversicherung über verschiedene Träger vereinigt. .. weiterlesen