SVK Hôrka COA
(3) Für folgende Werke soll kein Urheberrecht gelten
b) jedweder gesetzlicher Text, richterliches Urteil, amtliche Bekanntmachung, öffentliches Urteil, öffentlich zugängliche Urkunde, offizielle Akte, slowakische Norm, einschließlich deren Vorbereitungsdokumente und jede Übersetzung dieser, reine Tagesnachrichten und öffentliche Reden. Eine Veröffentlichung solcher Reden oder ihre Aufnahme in einen zu veröffentlichen Bericht bedarf jedoch gleichwohl der Einverständniserklärung der betreffenden Person, welche die Rede verfasste.
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HôrkaHôrka ist eine Gemeinde in der Ostslowakei. .. weiterlesen