Rundfunkgebührenquittung 1944 S.1
Relevante Bilder
Relevante Artikel
Verordnung über außerordentliche RundfunkmaßnahmenDie Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen vom 1. September 1939, dem ersten Tag des Zweiten Weltkriegs, kündigte im Großdeutschen Reich für das Abhören aller ausländischen Radiosender Freiheitsstrafen und für die Verbreitung von Nachrichten ausländischer Sender unter bestimmten Voraussetzungen die Todesstrafe an. Beides wurde im nationalsozialistischen Deutschland auch mit dem Begriff Rundfunkverbrechen belegt. .. weiterlesen
RundfunkbeitragDer Rundfunkbeitrag ist seit 2013 das Modell zur Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland. Diese sind gemäß Rundfunkstaatsvertrag in öffentlichem Auftrag tätig. Für die Verwaltung der Rundfunkbeiträge ist der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zuständig; zuvor wurde diese zentrale Stelle Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland, kurz GEZ, genannt. Die damalige Rundfunkgebühr wurde umgangssprachlich auch als „GEZ-Gebühr“ bezeichnet, wogegen sich die GEZ verwahrte. Auch heute wird der Beitrag umgangssprachlich noch häufig als „GEZ-Gebühr“ und der Beitragsservice als „GEZ“ bezeichnet. Es handelt sich dabei nicht um Steuern, so dass die Finanzierung auch nicht von der Haushaltslage oder politischen Erwägungen abhängig ist, wie es bei öffentlich-rechtlichen Medien in anderen Staaten der Fall ist. .. weiterlesen