Rheinpatent


Autor/Urheber:

Bundesrepublik Deutschland, Bundesverkehrsministerium

Größe:
709 x 472 Pixel (126962 Bytes)
Beschreibung:

Rheinpatent der Erika Mustermann (Muster 1996)

Kommentar zur Lizenz:

§5 (1) UrhG, official work. this specimen was published as part of the BGBl. Teil II - 1997 - Nr. 50, 19.12.1997

Lizenz:
Lizenzbedingungen:
Der Urheberrechtsinhaber dieser Datei hat ein unentgeltliches, bedingungsloses Nutzungsrecht für jedermann ohne zeitliche, räumliche und inhaltliche Beschränkung eingeräumt.
Credit:

Scan von Musterkarte

Bild teilen:
Facebook   Twitter   Pinterest   WhatsApp   Telegram   E-Mail
Weitere Informationen zur Lizenz des Bildes finden Sie hier. Letzte Aktualisierung: Sat, 17 Feb 2024 01:38:24 GMT


Relevante Artikel

Rheinpatent

Ein Rheinpatent nach der internationalen Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein berechtigt den Inhaber, auf dem Rhein bestimmte Wasserfahrzeuge zu führen. Die vier Rheinpatente sind:Großes Patent: Berechtigung zum Führen aller Fahrzeuge. Kleines Patent: Berechtigung zum Führen von Fahrzeugen von weniger als 35 Metern Länge, die keine Schlepp- oder Schubboote oder Fahrgastschiffe sind und keine gekuppelten Fahrzeuge fortbewegen. Sportpatent: Berechtigung zum Führen eines Sportfahrzeuges von weniger als 25 Metern Länge. Behördenpatent: Berechtigung zum Führen von Behördenfahrzeugen und Feuerlöschbooten. .. weiterlesen