Quittung des Virgil vom Graben auf Erzbischof Leonhard von Salzburg womit er Schloss und Amt zu Stall abgelöst und über alle anderen Forderungen, die er an das Erzstift gehabt hat
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PfandherrEin Pfandherr war ein meist niederadeliger Gläubiger, welcher einem in der Lehenshierarchie höher stehenden Fürsten oder Lehensherrn Geld lieh und als Pfandsicherheit eine im Besitz des Schuldners befindliche, meist (relativ) selbständige Herrschaft (Territorium), eine dann so genannte Pfandherrschaft, zur Nutzung erhielt. Die Nutzung umfasste für gewöhnlich alle dem eigentlichen Besitzer zustehenden Rechte und Einkünfte wie Steuern, Zölle, Waldnutzungs-, Jagd- und Fischereirechte usw. Das Pfand blieb im Besitz des ursprünglichen Eigentümers und konnte durch Kündigung des Pfandvertrags und Rückerstattung des geliehenen Geldes wieder ausgelöst werden. Da der sozial höherstehende Lehensherr oder Fürst wesentlich mächtiger war, kam es auch vor, dass aus Geldmangel nur Teile der Pfandsumme oder die Schuld in Raten beglichen wurde. .. weiterlesen