Polizist der Bundespolizei (Kiel 33.308)
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PersonenkontrolleEine Personenkontrolle bezeichnet umgangssprachlich die amtliche bzw. polizeiliche Identitätsfeststellung (IDF) bei einer Person anhand von Ausweisdokumenten oder phonetischen Angaben. Der Begriff wird vereinzelnd auch für die Herausgabe von Ausweisdokumenten oder einzelner Identifikationsmerkmale an Privatpersonen oder Computersystemen zur eigennützigen Legitimierung verwendet. Weiterhin umfasst der Begriff im allgemeinen Sprachgebrauch das Zulassen einer Identitätsfeststellung und Überprüfung der eigenen Person durch Sicherheitsbehörden, um beispielsweise Zutritt zu Sicherheitsbereichen in Flughäfen zu erhalten. .. weiterlesen