Der Urheber dieses Werks ist 1930 gestorben; es ist daher gemeinfrei, weil seine urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
Dies gilt für das Herkunftsland des Werks und alle weiteren Staaten mit einer gesetzlichen Schutzfrist von 80 oder weniger Jahren nach dem Tod des Urhebers.
Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist. Beachte bitte auch, dass einige wenige Länder eine Schutzfrist von mehr als 80 Jahren haben: in Mexiko sind es 100 Jahre, 95 in Jamaika. Diese Datei ist eventuell nicht gemeinfrei in den genannten Ländern, die darüber hinaus nicht den Schutzfristenvergleich anwenden.
Relevante Bilder
Relevante Artikel
Konstantin Petrowitsch PobedonoszewKonstantin Petrowitsch Pobedonoszew war ein russischer Jurist, Staatsbeamter, Denker, und Publizist. Er gilt als wichtigster Vertreter des russischen Konservatismus und als „graue Eminenz“ der zaristischen Politik während der Amtszeit seines Schülers Alexander III. .. weiterlesen